Der Begriff “Arztwerberecht” bezeichnet die Gesamtheit verschiedener Vorgaben und Gesetze. Diese Beschränkungen dienen dem Schutz von Patienten und werden bei Verstoß von Abmahnanwälten oder Mitbewerbern dankend angenommen. Um teure Abmahnungen und Konsequenzen der Kammer zu vermeiden, fassen wir für Sie einige Verstöße gegen das ärztliche Werberecht zusammen:
anpreisende Werbung: Ich bin der beste Internist der Stadt.
vergleichende Werbung: Bei mir werden Sie schneller gesund als bei jedem anderen Arzt.
irreführende Werbung: Bezeichnugn der Einzelpraxis als Klinik, Institut oder Gesundheitszentrum (ohne die entsprechenden Voraussetzungen)
Vergütung für kollegiale Empfehlungen.
Abverkauf ärztlicher Leistungen z.B. mit Gutscheinen, "Impf-Zehner-Karte", ...